Mai 11, 2024

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Im November soll ein neues Gesetz in Kraft treten, das Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern den Zuzug nach Deutschland erleichtern soll.

Im November soll ein neues Gesetz in Kraft treten, das Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern den Zuzug nach Deutschland erleichtern soll.

Die deutsche Regierung hat im Juli dieses Jahres endgültig einem Gesetz zugestimmt, das die Zuwanderung qualifizierter Nicht-EU-Arbeitskräfte in das Land erleichtern soll. Ein Teil des Gesetzes soll nächsten Monat in Kraft treten.

Nach der Verabschiedung wird das Gesetz voraussichtlich in drei Phasen in Kraft treten: November 2023, März 2024 und Juni 2024, sagten Beamte.

Das bedeutet, dass Teile des Gesetzes, das die Einreise von Fachkräften aus Drittstaaten nach Deutschland erlaubt, innerhalb eines Monats umgesetzt werden, um Arbeitsmigration und Arbeitskräftemangel zu bekämpfen, berichtet SchengenVisaInfo.com.

Deutsche Beamte betonten, dass sich die Änderungen im Fachkräfteeinwanderungsrecht zwar vor allem auf nichtakademisch ausgebildete Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern konzentrieren werden, die Regeln aber auch für Fachkräfte mit Hochschulabschluss gelockert werden.

Wie Euronews erklärt, ist einer der deutschen Pläne zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels die Einführung einer sogenannten „Chancenkarte“.

Die Opportunity Card nutzt ein Punktesystem, um Arbeitnehmern mit bestimmten Fähigkeiten den Umzug nach Deutschland zu erleichtern.

Dieses Punktesystem berücksichtigt Qualifikationen, Alter, Berufserfahrung, Deutschkenntnisse und Bindungen zu Deutschland und dient nach Erhalt der Karte als Aufenthaltserlaubnis.

Basierend auf den Branchen, die Arbeitskräfte benötigen, legt Deutschland jedes Jahr Quoten fest. Wer in das Land ziehen möchte, muss drei der vier unten aufgeführten Kriterien erfüllen, um sich für das Programm zu bewerben:

  • Sie verfügen über einen Hochschulabschluss oder eine Berufsausbildung
  • Drei Jahre Berufserfahrung
  • Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse oder eines früheren Wohnsitzes in Deutschland ist erforderlich
  • Seien Sie 35 Jahre oder jünger

Diese Gelegenheitskarte ermöglicht es Menschen, nach Deutschland einzureisen und im Land nach Arbeit zu suchen, anstatt sich aus dem Ausland zu bewerben.

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Im Einklang mit den geplanten Änderungen in Deutschland wird auch die Anerkennung von Berufsabschlüssen nach deutlich einfacheren Regeln erfolgen.

Auch qualifizierte Arbeitssuchende mit Hochschulabschluss oder Berufszeugnis dürfen sich mit der Absicht, eine Beschäftigung zu suchen, bis zu einem Jahr im Land aufhalten. Während Ausländer eine Vollzeitbeschäftigung anstreben, dürfen sie bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Darüber hinaus wird es Arbeitnehmern auch leichter fallen, ihre Familien nach Deutschland zu holen. Außerdem wird es für sie einfacher, die Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Die Einzelheiten des Plans müssen noch formalisiert werden. Die Opportunity-Karte wird jedoch voraussichtlich nicht bis Ende dieses Jahres verfügbar sein, was bedeutet, dass die meisten der erleichterten Regeln ab der zweiten Phase in Kraft treten werden, die voraussichtlich im März in Kraft treten wird.