April 25, 2024

gamoha.eu

Nachrichten, ausgefallene Geschichten und Analysen zum deutschen und internationalen Geschehen. Tauchen Sie tiefer ein mit unseren Features aus Europa und darüber hinaus. Sehen Sie sich unseren 24/7-TV-Stream an.

Hohes deutsches Gericht mit Gesetzgeber wegen Verleumdungsklage auf Facebook

BERLIN, 2. Februar (Reuters) – Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch zugunsten eines Politikers entschieden, der mehrere persönliche Facebook-Informationen anfordert. (FB.O) Nutzer können auf der Plattform rechtliche Schritte gegen ihn einleiten.

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat Daten von den Verfassern von 22 beleidigenden Kommentaren verlangt, von denen viele sexueller oder gewalttätiger Natur sind.

Das Gericht sagte, die Kommentare stammten aus einem Blogbeitrag und einem nachfolgenden Beitrag über die Debatte über Äußerungen von Parteimitgliedern zur Pädophilie in den 1980er Jahren.

Melden Sie sich jetzt für den unbegrenzten kostenlosen Zugang zu Reuters.com an

Die Karlsruher Richter wiesen die Entscheidungen zweier Berliner Gerichte zurück und entschieden, dass nur 12 der 22 Kommentare strafrechtlich verfolgt werden sollten, während Künast die Daten der anderen 10 Nutzer verweigerte.

Die Richter sagten, frühere Gerichte hätten das Recht auf das Bild einer Person nicht richtig gegen die Meinungsfreiheit abgewogen, die Ergebnisse aufgehoben und den Fall nach Berlin zurückverwiesen, um 10 Kommentare auf der Grundlage ihrer Bedingungen zu überdenken.

Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin, ob diese Kommentare nun strafrechtlich verfolgt werden, wird darüber entscheiden, ob Facebook die Daten herausgibt.

Das Urteil kommt wenige Tage nach Twitter (TWTR.N) Facebook und Google beigetreten (GOOGL.O) Social-Media-Unternehmen wurden kritisiert, weil sie die Privatsphäre der Nutzer verletzten, als sie rechtliche Schritte gegen eine erweiterte Version des deutschen Hassrede-Gesetzes einleiteten. Weiterlesen

Melden Sie sich jetzt für den unbegrenzten kostenlosen Zugang zu Reuters.com an

Bericht von Miranda Murray; Bearbeitung von Alison Williams

Unsere Standards: Thomson Reuters Trust-Prinzipien.