Mai 18, 2024

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Lenovo droht 5G-Verbot in Deutschland |  Standardwesentliche Patente

Lenovo droht 5G-Verbot in Deutschland | Standardwesentliche Patente

InterDigital gewinnt, da das Münchner Gericht zugunsten seines SEP-Streits entscheidet. Urteil über InterDigitals Engagement für FRAND-Prinzipien, aber Lenovo kündigt Pläne an, Berufung einzulegen | Ein laufender paralleler Fall im Vereinigten Königreich betrifft dieselbe Technologie, 4G, 5G.

Interdigital erwirkte vor einem deutschen Gericht eine einstweilige Verfügung dagegen Lenovo wegen Verletzung der standardessentiellen Patente von Interdigital.

Ein Landgericht in München hat in einem Rechtsstreit gegen Lenovo wegen Verstoßes gegen sein SEP für 4G- und 5G-Geräte zugunsten des Mobilfunk-, Video- und KI-Technologieunternehmens entschieden.

Josh SchmidtDer Chief Legal Officer von Interdigital sagte: „Die Stärke unseres Portfolios und die Qualität unserer Standardbeiträge wurden erneut von einem Gericht anerkannt.“

Schmidt glaubt, dass Lenovo nach der Gerichtsentscheidung „den Trend umkehren und endlich eine faire und vernünftige Lizenz erhalten wird“.

Das Gericht stellte sicher, dass InterDigital während des gesamten Rechtsstreits faire, angemessene und nichtdiskriminierende Grundsätze (FRAND) befolgte.

Es wurde entschieden, dass Lenovo ein unwilliger Lizenznehmer war und sich nicht an die allgemein anerkannten FRAND-Prinzipien hielt.

In einer Stellungnahme IP-Kampf[1]Lenovo, das globale Technologieunternehmen, sagte, dass es innovationsgetriebene Bemühungen und Investitionen als Lizenzgeber und Lizenznehmer von geistigem Eigentum „schätzt“.

„Im Interdigital-Fall respektieren wir die Entscheidung des Münchener Gerichts, sind jedoch anderer Meinung, da wir der Ansicht sind, dass Interdigital gegen seine eigenen gesetzlichen Verpflichtungen verstoßen hat, seine Technologie zu FRAND-Bedingungen an Lenovo oder unsere Drittanbieter zu lizenzieren“, sagte Lenovo.

Der Zugang zu standardisierter Technologie zu FRAND-Bedingungen ist für die Zukunft der globalen Technologiebranche von entscheidender Bedeutung, und Lenovo hat sich verpflichtet, „weiterhin für Transparenz“ bei Lizenzverhandlungen und gegen Unternehmen zu kämpfen, die „hohe Preise für ihre Patentportfolios fordern“.

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Lenovo bezeichnete die Patentlizenzierungspraktiken und -gebühren von InterDigital als „unfair“, die deutsche Kunden benachteiligten, insbesondere durch den eingeschränkten Zugang zu den neuesten Technologien und die Erhöhung der Preise für Technologieprodukte.

„Wir freuen uns auf die nächste Phase des Verfahrens und unsere Berufung“, schloss Lenovo.

Britisches Gericht schlägt gegen Lenovo vor

Interdigital hat im September 2023 beim Landgericht München Klage gegen Lenovo wegen Verletzung seiner standardessentiellen Patente eingereicht.

Zwei Tage später reichte Lenovo in London eine Klage ein Oberstes GerichtInterdigital möchte Bedingungen für eine weltweite Lizenz festlegen, die viele seiner SEPs abdeckt.

Am 24. März 2024 entschied der englische High Court über den Antrag von Lenovo auf FRAND-Bedingungen für einen vorläufigen Lizenzentwurf und den Antrag von InterDigital auf einen Litigation Hold zur Unterstützung eines Patentverletzungsverfahrens in München.

Dies ist das erste Mal, dass sich ein englischer Oberster Gerichtshof mit der FRAND-Interimsregelung befasst. [2]

Lenovo befolgte die Richtlinien des Patentgerichts und der Rechtssache Keegan Nokia gegen OppoDie Lizenzierung mit Interdigital erfordert die Bekanntgabe der FRAND-Bedingungen.

In früheren Verfahren wurde der FRAND-Satz für die Lizenzierung des InterDigital-Portfolios an Lenovo auf 0,175 US-Dollar festgesetzt. Lenovo schlug dem Gericht vor, diesen Satz bis zur letzten Anhörung als FRAND beizubehalten.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Mitteilungen im englischen Verfahren nur einen geringen Wert hatten, da sie InterDigital nicht dazu zwangen, der Lizenz zuzustimmen.

Folglich wurde der Antrag von Lenovo abgewiesen.

Das Gericht lehnte auch den Antrag von InterDigital auf einstweilige Verfügung ab, da in keinem der anhängigen deutschen Verfahren FRAND-Bedingungen ermittelt würden.

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Darin wurde gewarnt, dass Patentinhaber, die im Ausland einstweilige Verfügungen beantragen, um Tarife durchzusetzen, die über FRAND liegen, während eines Rechtsstreits die Aufmerksamkeit englischer Gerichte auf sich ziehen könnten.

Lenovo wird durch James Segan Casey, Ravi Mehta und Femi Adekoya vertreten Blackstone-ZimmerBeraten Kirkland & Ellis.

Interdigital wird von Mark Saxfield Casey vertreten 8 Neuer Platz Und von Joan Box BacksteingerichtsräumeUnterwiesen von Richard Vary Vogel & Vogel.

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