Juli 27, 2024

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Deutsches Gericht verhängt Geldstrafe gegen rechtsextremen Björn Hoek wegen Verwendung eines Nazi-Slogans |  Die rechtsextremen Nachrichten

Deutsches Gericht verhängt Geldstrafe gegen rechtsextremen Björn Hoek wegen Verwendung eines Nazi-Slogans | Die rechtsextremen Nachrichten

Hawke wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er während einer Wahlkampfveranstaltung im Jahr 2021 einen Nazi-Slogan verwendet hatte – illegal im heutigen Deutschland.

Ein Gericht hat eine bekannte Persönlichkeit der rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (AfD) verurteilt und mit einer Geldstrafe belegt, weil sie in einer Rede einen Nazi-Slogan verwendet hatte.

Richter verurteilten Björn Hocke am Dienstag zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro, weil er während einer Wahlkampfveranstaltung 2021 die Phrase „Alles für Deutschland“ verwendet hatte.

Der Satz, der Slogan der Sturmabteilung (SA), einer paramilitärischen Gruppe, die maßgeblich an Adolf Hitlers Machtergreifung beteiligt war, ist im heutigen Deutschland zusammen mit dem Hitlergruß und anderen Slogans und Symbolen dieser Zeit verboten. Hawk argumentierte, dass es sich um ein „alltägliches Wort“ handele.

Er sagte vor Gericht aus, er sei „absolut unschuldig“. Der ehemalige Geschichtslehrer bezeichnete sich selbst als „gesetzestreuen Bürger“.

Das Urteil fällt Monate vor den Landtagswahlen im östlichen Bundesland Thüringen, bei denen Haag für das Amt des Landeshauptmanns kandidieren will.

Die Anklage sieht eine maximale Gefängnisstrafe von drei Jahren vor. Die Staatsanwälte beantragten eine sechsmonatige Bewährungsstrafe, während die Verteidiger einen Freispruch plädierten.

Hocke, 52, ist eine einflussreiche Persönlichkeit der rechtsextremen AfD und wird von den deutschen Geheimdiensten als „Extremist“ eingestuft. Zuvor nannte er das Berliner Holocaust-Mahnmal ein „Denkmal der Schande“.

Seit 2013, dem Gründungsjahr der AfD, leitet er den Landesverband der AfD in Thüringen und wird am 1. September deren Wahlkampf bei der Landtagswahl führen. 2018 lehnte ein Parteigericht einen Versuch ab, ihn zu verdrängen.

Staatsanwalt Benedict Bernsen sagte in seinem Schlussplädoyer am Dienstag, dass Hawke die Nazi-Terminologie „strategisch und methodisch“ verwendet habe.

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Haag warf der Staatsanwaltschaft vor, nicht auf entlastende Umstände zu achten und argumentierte, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt sei.