April 20, 2024

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Deutsches Gericht lehnt Antrag auf EU-Embargo ab

(Menafn – Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag den alternativen Antrag Deutschlands (AfD) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Unterzeichnung des deutschen Zustimmungsgesetzes des EU-Umfassenden COVID-19-Versöhnungsfonds abgelehnt.

Der Parlamentsausschuss der AFT hat beim Gericht beantragt, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier von der Unterzeichnung des Zustimmungsgesetzes abzuhalten. Die Unterzeichnung habe jedoch bereits am 23. April stattgefunden, wodurch die „einstweilige Verfügung beantragt“ werde, heißt es in einer Erklärung des Gerichts.

Afti argumentierte, dass die Bundesregierung und der Bundestag „ihren Verpflichtungen zur Wahrung der deutschen Souveränität und der Gesamthaushaltsverantwortung nicht nachgekommen sind“.

Im vergangenen Jahr einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf einen Wiederaufbaufonds in Höhe von 750 Milliarden Euro (896,5 Milliarden US-Dollar), um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Epidemie abzumildern. Die Europäische Kommission kann erst dann mit der Kreditvergabe von COVID-19-Mitteln beginnen, wenn alle Mitgliedstaaten der Entscheidung vollständig zugestimmt haben.

In Deutschland haben der Bundestag und das Bundestrad im März zugestimmt.

Bereits Ende April hat das Bundesverfassungsgericht eine Eilbeschwerde gegen den Sanierungsfonds zurückgewiesen und damit die rechtlichen Beschränkungen der Beteiligung des Landes an der Einweihung aufgehoben.

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