Oktober 8, 2024

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Michael Jacksons Mutter hat seit seinem Tod 55 Millionen Dollar erhalten: Nachlassvertreter

Michael Jacksons Mutter hat seit seinem Tod 55 Millionen Dollar erhalten: Nachlassvertreter

Michael Jacksons Nachlass behauptete am Donnerstag (21. März) in den Gerichtsakten, dass seine Mutter, Katherine Jackson, seit dem Tod des Sängers mehr als 55 Millionen US-Dollar erhalten habe – eine Enthüllung, die während eines hitzigen Streits zwischen den Nachlassverwaltern und Jackson Sr. erfolgte.

Neue Einlagen erhalten Malereisollte beweisen, dass die Immobilie selbst Katherines jüngste Gerichtskosten nicht bezahlen sollte, die aus ihren Bemühungen resultieren, einen nicht näher bezeichneten Geschäftsvertrag zu blockieren – vermutlich ihr jüngster Katalogvertrag mit Sony im Wert von schätzungsweise 600 Millionen US-Dollar.

Bei diesem Argument sind die Nachlassverwalter verantwortlich John Branca Und John McClane Er argumentierte am Donnerstag, dass in den Jahren nach Michaels Tod im Jahr 2009 „kein Antrag auf Pflege oder Unterhalt von Frau Jackson abgelehnt wurde“.

„Entgegen den Behauptungen von Frau Jacksons Anwalt haben die Testamentsvollstrecker tatsächlich Kosten für die Unterstützung, Pflege und das Wohlergehen von Frau Jackson übernommen“, schrieben die Anwälte von Branca und McLean. „Seit Michaels Tod haben die Testamentsvollstrecker von Frau Jackson mehr als 55 Millionen US-Dollar ausgegeben.“

Der ältere Jackson habe angeblich mehr als 33 Millionen US-Dollar in bar erhalten, darunter eine laufende Zulage von 160.000 US-Dollar pro Monat, sowie ein Luxushaus im Wert von 15 Millionen US-Dollar, behauptete das Anwesen. Branca und McLean behaupteten außerdem, sie hätten Katherine im Dezember eine Notzahlung in Höhe von 3,7 Millionen US-Dollar geleistet, um rückständige Einkommenssteuerverbindlichkeiten zu begleichen.

„Es ist schwer vorstellbar, dass die Treuhänder Frau Jackson mehr Freiheiten einräumen könnten“, schrieben die Anwälte der Testamentsvollstrecker.

Die Einreichung vom Donnerstag ist die jüngste Entwicklung in einem anhaltenden Streit zwischen Catherine und den Testamentsvollstreckern über ihren Widerstand gegen den nicht näher bezeichneten Geschäftsabschluss. Während der umstrittene Deal in Gerichtsdokumenten nicht erwähnt wurde, hat die Familie Jackson kürzlich einen Deal im Wert von geschätzten 600 Millionen US-Dollar abgeschlossen, um einen Teil des Katalogs des Sängers an Sony zu verkaufen, dessen Bedingungen erstmals von bekannt gegeben wurden Malerei letzter Monat.

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Nachdem die Familie Jackson die gerichtliche Genehmigung für den namentlich nicht genannten Deal im Jahr 2022 beantragt hatte, legte Katherine Einspruch beim Gericht ein. Doch im April 2023 wies der für den Nachlass zuständige Richter diese Einwände zurück und entschied, dass der Deal zustande kommen könne. Daraufhin legte Catherine Berufung ein, die noch anhängig ist.

Im Dezember reichte Katherine Anträge ein, in denen sie den Nachlass aufforderte, die Anwaltskosten zu begleichen, die ihr durch die Geltendmachung ihrer Einwände, einschließlich der laufenden Berufung, entstanden waren. In einer ersten Antwort Anfang des Monats lehnten Branca und McLean entschieden die Forderung ab, für das zu zahlen, was sie als „erfolglosen Einspruch“ und „unbegründete Berufung“ bezeichneten.

Anfang dieser Woche wiederholte Michaels Sohn Plunkett diese Einwände und argumentierte, dass die Berufung seiner Großmutter „weit hergeholt“ sei und dass es „unfair“ sei, ihn und seine Geschwister zu zwingen, für den Fall aufzukommen.

In ihrer neuen Akte vom Donnerstag gingen Branca und McLean noch weiter und behaupteten, dass der Nachlass Katherines Anwälte nicht für die Einreichung von Einsprüchen hätte bezahlen sollen, die „schweren Schaden“ verursacht hätten.

„Noch wichtiger ist, dass es in dieser Petition nicht um den Unterhalt, die Fürsorge, den Trost oder die Unterstützung von Frau Jackson geht“, schrieben die Anwälte der Testamentsvollstrecker. „Diese Petition bezieht sich auf die Gewährung der Anwaltskosten für den im Namen von Frau Jackson eingereichten Einspruch, der vom Gericht zurückgewiesen wurde, und auf die anschließende, leichtfertige Berufung, die noch anhängig ist.“

Der Anwalt von Katherine Jackson reagierte nicht sofort auf eine Bitte um Stellungnahme.

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