April 19, 2024

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Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Regeln zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Bagger

BERLIN (dpa) – Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass Behörden Regeln zum Schutz von Behinderten erarbeiten müssen, wenn Krankenhäuser Patienten mit Infektionen untersuchen sollen.

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das Parlament gegen eine Verfassungsbestimmung verstoßen habe, wonach niemand wegen einer Behinderung diskriminiert werden darf, und ordnete an, dass die Situation „unverzüglich“ behoben wird.

Das Gerichtsurteil erging nach Prüfung der Beschwerden einer Gruppe von Menschen mit schweren Behinderungen im vergangenen Jahr, von denen die meisten regelmäßig Hilfe benötigen. Sie befürchteten, dass Ärzte sich aufgeben könnten, wenn es zu einer Situation kommen sollte, in der nicht genügend Krankenhausbetten für die Zahl der Patienten mit Coronavirus-Infektionen zur Verfügung stehen.

Obwohl in einigen Landesteilen Bettenknappheit herrschte und Patienten im Zuge der jüngsten Epidemien in andere Gebiete verlegt werden mussten, hat Deutschland diese Situation bislang vermieden.

Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass die Kläger „in einer Situation, in der sie sich derzeit nicht wehren können, nicht wirksam gegen die erkennbaren Risiken von Spitzenrechten verteidigt werden“.

Leitlinien der Ärztekammern seien nicht rechtsverbindlich und eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen könne nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Das Gericht sagte, es sei Sache der Behörden und des Gesetzgebers, zu entscheiden, wie das Urteil ordnungsgemäß durchgesetzt werden kann. Es sagte, es würde Regeln für die Triage-Praxis enthalten, einschließlich der Mandatierung mehrerer Personen, an Entscheidungen beteiligt zu werden, und spezifische Anforderungen für die Ausbildung von Intensivpflegepersonal.

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