November 22, 2024

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Russland droht wegen Zeitungsfoto von Putin als Clown mit rechtlichen Schritten

Russland droht wegen Zeitungsfoto von Putin als Clown mit rechtlichen Schritten

  • Die schweizerisch-russische Botschaft drohte einer Zeitung mit rechtlichen Schritten wegen eines von ihr veröffentlichten Fotos.
  • Die Neue Zürcher Zeitung hat in einem Artikel über Memes ein Foto von Putin als Clown aufgenommen.
  • Beamte sagten, die „Beleidigungen und Verfälschungen“ gingen über die Meinungsfreiheit hinaus und drohten, sie anzuzeigen.

Russische Beamte drohten einer Schweizer Zeitung mit rechtlichen Schritten, nachdem diese ein Foto von Präsident Wladimir Putin als Clown veröffentlicht hatte.

Die Neue Zürcher Zeitung in Zürich veröffentlichte den Artikel:Zwischen Superhelden und Schurken: Die Macht der Meme im Ukrainekrieg“. Diskutieren Sie, welche Rolle virale Bilder in der Diskussion über Russlands Invasion in der Ukraine spielten.

Das Hauptbild zeigte den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj als Putins nächsten Iron Man mit Clownsnase und bunter Gesichtsbemalung.

Ihr Ziel scheint darin bestanden zu haben, die Art der verwendeten Bilder klarzustellen, anstatt zu sagen, dass die Zeitung oder ihre Autoren Putin für einen Clown halten.

Russische Botschaft in der Schweiz Mit Nachricht antworten gegenüber dem Herausgeber der Zeitung und beschrieb sich selbst als „extrem wütend“ auf das Foto.

In dem Schreiben heißt es, dass die Meinungsfreiheit keine Entschuldigung dafür sei, „Beleidigungen und Fälschungen“ zu verbreiten.

Es brauchte eine besondere Beleidigung für die Regenbogenfarben auf Putins Gesicht, die auf seine Feindseligkeit gegenüber LGBT-Menschen hinweisen.

Sie wandte sich auch gegen die von ihr so ​​bezeichnete Darstellung Putins als Kriegsverbrecher, eine Anschuldigung, die unter Ukrainern, Menschenrechtsbeobachtern und westlichen Beamten üblich ist.

Der Brief endete mit einem Hinweis auf die schweizerischen Verleumdungsgesetze und sagte, dass sich die Beamten „das Recht vorbehalten, bei den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden Klage wegen des Fotos zu erheben“.

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