Dezember 23, 2024

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Eine Anwaltskanzlei hat rechtliche Schritte wegen des Ausschlusses eines F1-GP-Zuschauers in Las Vegas eingeleitet

Eine Anwaltskanzlei hat rechtliche Schritte wegen des Ausschlusses eines F1-GP-Zuschauers in Las Vegas eingeleitet

Es werden „Selbstbeträge“ von 30.000 US-Dollar pro Zuschauer gefordert, die zu gleichen Teilen zwischen „allgemeinem“ und „besonderem“ Schadensersatz aufgeteilt werden.

Nachdem der Vorfall am Donnerstag mit Carlos Sainz die Unterbrechung des FP1 erzwang, kam es zu einer langen Verzögerung bei der Überprüfung der Wasserventilkappen.

FP2 sollte um Mitternacht beginnen und begann schließlich um 2:30 Uhr. Aufgrund von Personal- und Sicherheitsproblemen wurde der Veranstaltungsort jedoch um 1.30 Uhr von den Zuschauern geräumt.

Betroffenen Zuschauern wurde am Freitag ein Gutschein im Wert von 200 US-Dollar angeboten, den sie an den Merchandise-Standorten des Veranstaltungsortes einlösen konnten.

Am Freitagabend reichte die Anwaltskanzlei Dimopoulos in Zusammenarbeit mit JK Legal & Consulting eine Sammelklage im Namen von 35.000 Zuschauern ein, die angeblich am Donnerstag an der Strecke waren.

„In der Klage werden den Beklagten Vertragsbruch, Fahrlässigkeit und betrügerische Handelspraktiken vorgeworfen“, heißt es in der Klage, nämlich Las Vegas GP und TAB Contractors Inc., das Unternehmen, das an der Instandhaltung der Strecke beteiligt ist.

„Wir werden die Rechte von Fans verteidigen, die weite Strecken zurückgelegt und ein kleines Vermögen für die Teilnahme bezahlt haben, denen dieses Erlebnis aber vorenthalten wurde“, bemerkte der leitende Anwalt Steve Demopoulos, der in der Stadt für seine Fälle von Personenschäden sowie durch Plakate und Fernsehwerbung bekannt ist. “

Die Maßnahme fasst die Ereignisse vom Donnerstagabend zusammen, obwohl darin fälschlicherweise angegeben wird, dass das Training um 3:30 Uhr statt um 2:30 Uhr wieder aufgenommen wird.

Die Arbeiten und Diskussionen zur Reparatur von losen Schachtdeckeln verlaufen nach Plan

Fotografie: François Tremblay

Die Arbeiten und Diskussionen zur Reparatur von losen Schachtdeckeln verlaufen nach Plan

In dem Schreiben heißt es: „Die Schachtdeckeldichtungen, die den Schachtdeckel umgeben sollten, wurden von der beklagten TAB im Rahmen und Umfang ihres Vertrags zur Arbeit an der betreffenden Strecke und zur Vorbereitung der Rennstrecke auf den Rennbetrieb installiert, bearbeitet und inspiziert.“

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„Die Arbeiten an der Strecke durch TAB, einschließlich der Installation des defekten Schachtdeckels und der Betonarbeiten zum Abdichten des Schachtdeckels, wurden nur wenige Tage vor dem „Übungslauf“ abgeschlossen und die Strecke war zu diesem Zeitpunkt noch nicht in rennbereitem Zustand. ” Von der Veranstaltung.

Darin heißt es, dass „die Formel 1 und/oder ihre Auftragnehmer und Sicherheitsorganisationen verpflichtet waren, die Strecke zu inspizieren, um sicherzustellen, dass sie für die Nutzung durch Rennfahrer sicher und bereit für das Rennen zum ‚Übungslauf‘ war“ und „dies nicht offengelegt haben.“ “. Mängel und/oder mangelhafte Installation einer TAB-versiegelten Schachtabdeckung und Versäumnis, sicherzustellen, dass die Strecke für einen „Übungslauf“ rennbereit ist.

Die Klage bezieht sich auch auf die Konditionen der Eintrittskarten und weist darauf hin, dass im Falle einer Absage und Nicht-Verlegung der Veranstaltung eine Rückerstattung zum Nennwert fällig sei.

Es fügt hinzu, dass „zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Beschwerde keiner der Teilnehmer und/oder Eingeladenen, die Tickets für die ‚Hands-On‘-Veranstaltung gekauft hatten und denen ohne eigenes Verschulden die Möglichkeit verweigert wurde, an derselben Veranstaltung teilzunehmen, eine Rückerstattung erhalten und/oder angeboten bekommen haben.“ Im Austausch für ihre Tickets.

Die Klage verlangt „Geldschadenersatz in einer Höhe, die ihnen den von den Beklagten verursachten Schaden gerecht und angemessen entschädigt“.

„Darüber hinaus fordern die Kläger Schadensersatz für seelische Qualen in einer Höhe, die von der Jury angesichts des vorsätzlichen, rücksichtslosen und vorsätzlichen Verhaltens des Beklagten als fair und angemessen erachtet wird.“

Der Formel 1 ist dieser Vorwurf bekannt, ihr Sprecher lehnte jedoch eine Stellungnahme ab, als er von Motorsport.com kontaktiert wurde.

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