Da die Frist für die Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste im Februar immer näher rückt, hinkt Berlin seinen Hausaufgaben in Bezug auf Europas neueste Regulierungsbehörde für Inhalte hinterher.
Der Digital Services Act (DSA) ist ein horizontales Gesetz, das regelt, wie Online-Akteure mit illegalen und schädlichen Inhalten umgehen müssen. Die Verordnung sieht besonders strenge Regeln für die größten Online-Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU vor.
Die Europäische Kommission ist für die Durchsetzung der Regeln auf großen Plattformen wie Amazon, TikTok und X zuständig, für die die Regeln seit August gelten. Für alle anderen Akteure werden die Regeln national sein und ab dem 17. Februar 2024 gelten.
Daher werden die EU-Länder bis Mitte Februar auch die Vorbereitungen für die Anwendung der neuen EU-Vorschriften abschließen, einschließlich der Einrichtung eines Koordinators für digitale Dienste, der für die nationalen Durchsetzungsmaßnahmen zuständig ist.
Deutschland erarbeitet derzeit nationale Gesetze zur Umsetzung des DSA und erlässt eine Regulierung. Doch wie viele europäische Länder hat Berlin die Frist nicht eingehalten.
Parallel zum nationalen Gesetz richtet die Bundesregierung auch einen Digital Services Coordinator ein, eine unabhängige Koordinierungsstelle für die Umsetzung des DSA.
Laut Julian Jaursch, Projektleiter der Stiftung Neue Verantwortung (SNV), wird die Bundesregierung die Frist vom 17. Februar jedoch voraussichtlich nicht einhalten.
„Gesetzgebungsprozess für DSC [digital services coordinator] „Bis zum 17. Februar wird es nicht fertig sein“, sagte Julian George Uractive, was bedeutet, dass es keine Beschwerdestelle für Forscher oder Verbraucher geben wird, wenn die DSA offiziell zu greifen beginnt.
Gleichzeitig fordert der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) von der Politik ein klares Bekenntnis zu einer Übergangsfrist, in der Unternehmen nicht mit Bußgeldern belegt werden.
„Unternehmen haben nur dann Klarheit und Planungssicherheit, wenn das Aufsichtssystem eine praktische und technische Umsetzung gewährleistet“, sagte Dirk Freitag, Präsident des BVDW.
„Für viele ist immer noch nicht klar, in welche TSA-Kategorie sie fallen, wenn überhaupt. „Die erste Aufgabe des Koordinators für digitale Dienste besteht darin, die praktische und technische Umsetzung sicherzustellen“, fügte Freitag hinzu.
Erste Lesung im Bundestag
„Websites sind verpflichtet, dies zu stoppen und Dinge zu entfernen.“ [illegal content]Um strafrechtlich zu verfolgen, aber auch um Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass solche Dinge passieren, um sicherzustellen, dass das Internet ein besserer Ort ist“, sagte Daniela Gluckert, Parlamentarische Staatssekretärin im Unionsministerium für Digitales und Verkehr, bei der Einführung der Durchsetzung. Erste Lesung des Gesetzes.
Die EU-Kommission hatte bereits im Dezember ein Vertragsverletzungsverfahren gegen X wegen Verstoßes gegen das DSA eingeleitet.
„An diesem Punkt ist es besser, dass wir die EU behalten, weil die nationalen Behörden mit der Zahl und Größe der Unternehmen überfordert sein werden“, sagte Kluckert.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist die Bundesnetzagentur für die Anbieterüberwachung und Umsetzung des DSA in Deutschland zuständig.
„Wir überwachen nicht nur kleine Plattformen in Deutschland, sondern auch den sogenannten Digital Services Coordinator, der künftig eine Bundesnetzagentur sein wird, die die Behörden in Brüssel bei großen Plattformen in Deutschland unterstützen wird“, sagte Jens Zimmermann, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bundestag.
Catarina dos Santos-Wintz von der Christlich-Demokratischen Union (CDU) kritisierte jedoch, dass es dem Gesetzentwurf an „klaren Anwendungsfällen“ fehle, was es den Unternehmen erschwere, ihren Meldepflichten nachzukommen.
Nach einer Debatte im Bundestag wurde der Gesetzentwurf an den federführenden Ausschuss, den Ausschuss für Digitales, überwiesen.
Expertenbewertung
Laut Jaursch von SNV gibt es in der Aufsicht der DSA noch einige wichtige technische Fragen, die geklärt werden müssen, bevor echte Änderungen vorgenommen werden können.
Eine der größten Herausforderungen besteht darin, das beste Personal für einen Integrator digitaler Dienste zu finden, zu finanzieren und zu halten. Die Gründung eines DSC bedeutet neue Verantwortlichkeiten in einem neuen Regulierungsbereich, der bisher nicht im Fokus der Tätigkeit stand.
„Dies erfordert sicherlich zusätzliche Vorbereitung und Lernen. Finanzielle und personelle Ressourcen werden von entscheidender Bedeutung sein, ebenso wie ein strukturierter und kontinuierlicher Dialog mit externen Experten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft“, erklärte Jarsch.
„Trotz der besonders angespannten Haushaltslage in Deutschland darf die wichtige Finanzierung des DSC nicht vernachlässigt werden“, betonte er und fügte hinzu, dass sich die Bundesnetzagentur bereits im Dialog mit der Kommission und anderen nationalen Partnern befinde.
„Wenn der aktuelle Zeitplan funktioniert, könnte das deutsche Gesetz zur TSA-Durchsetzung im April in Kraft treten“, fügte Jarsch hinzu.
[Edited by Oliver Noyan/Kjeld Neubert/Luca Bertuzzi]
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