März 28, 2024

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Deutschland schließt die aufhetzende Untersuchung zu Abbas‘ Kommentar zu den „50 Holocausts“ ab

Deutschland schließt die aufhetzende Untersuchung zu Abbas‘ Kommentar zu den „50 Holocausts“ ab

Beamte in Berlin haben beschlossen, die ersten Ermittlungen gegen den Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmoud Abbas, einzustellen, da er seine Behauptungen auf deutschem Boden, Israel habe „50 Massaker“ an Palästinensern begangen, als „grob unangemessen“ erachtet. Kodex, der die Verharmlosung von NS-Verbrechen verbietet.

Während einer Pressekonferenz im August mit Bundeskanzler Olaf Scholes wurde Abbas gefragt, ob er sich für die Tötung israelischer Athleten durch die palästinensische Terrorgruppe Schwarzer September bei den Olympischen Spielen 1972 in München entschuldigen wolle. Der PA-Führer antwortete: „Wenn wir in die Vergangenheit gehen wollen, machen Sie weiter.“

„Ich habe 50 Massaker von Israel in 50 palästinensischen Dörfern … 50 Massaker, 50 Massaker, 50 Massaker“, fuhr er fort und sprach das letzte Wort auf Englisch aus.

Die Antwort verursachte einen sofortigen Aufruhr in Israel, Deutschland und den Vereinigten Staaten und veranlasste Abbas schließlich, eine Erklärung abzugeben, in der er seine Kommentare zurückzog und klarstellte, dass der Holocaust „das abscheulichste Verbrechen in der modernen Geschichte“ sei.

Dennoch wurde gegen ihn eine Anzeige bei der Polizei registriert und zwei Tage nach der Berliner Pressekonferenz ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat am Montag beschlossen, das Verfahren gegen Abbas einzustellen.

Der Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde Mahmoud Abbas hält am 16. August 2022 eine gemeinsame Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz im Bundeskanzleramt in Berlin ab. (JENS SCHLUETER/AFP)

Um die Entscheidung zu erläutern, schickte das Büro einen zweiseitigen Brief an die deutsche Tageszeitung Bild, in dem es „ausreichende Anhaltspunkte“ dafür gebe, dass Abbas‘ Äußerungen eine Volksverhetzung im Sinne von § 130 StGB darstellten. , die uns davon abhält, den Holocaust zu unterschätzen.

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Der Staatsanwalt argumentierte, dass Abbas‘ einziger Zweck darin bestand, „die seiner Meinung nach vom israelischen Militär begangenen Verbrechen hervorzuheben und auf ihre Ungerechtigkeit hinzuweisen, während er versuchte, einen sehr unangemessenen historischen Vergleich anzustellen“.

Angesichts der Entscheidung des Staatsanwalts, der die Angelegenheit zur Entscheidung an die Generalstaatsanwaltschaft des Landes verwies, wurde eine weitere Anzeige gegen Abbas eingereicht, sagte ein deutscher Beamter gegenüber The Times of Israel. Es ist unwahrscheinlich, dass die Entscheidung aufgehoben wird, spekulierte der deutsche Beamte angesichts der diplomatischen Immunität des PA-Führers.

Die Entscheidung vom Montag wurde vom PA-Außenminister Riyad al-Maliki begrüßt, dessen Büro einräumte, dass es keine Rechtsgrundlage für die Beschwerde gegen Abbas gebe.

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