Deutsche Regierung erklärt Im Juni tritt die Verabschiedung eines neuen Gesetzes zur Modernisierung des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts in Kraft.
Kernpunkte:
- Das neue Gesetz reduziert die Mindestaufenthaltsdauer für die Staatsbürgerschaft auf fünf Jahre. Bisher musste man für die Beantragung der Staatsbürgerschaft mindestens acht Jahre in Deutschland leben.
- Das neue nationale Gesetz wird auch die Beschränkungen der doppelten Staatsbürgerschaft lockern. Konkret beseitigt das Gesetz die Formulierung, die die Einbürgerung verbietet, ohne die derzeitige Staatsbürgerschaft einer Person aufzugeben.
Weitere Informationen: Personen, die als gut integrierte Kandidaten gelten und ein hohes Maß an bürgerschaftlichem Engagement gezeigt haben, können sich für die dreijährige Aufenthaltserfordernis für die Beantragung der Staatsbürgerschaft qualifizieren. Die Anforderungen und Standards für die Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft wurden erhöht. Bewerber müssen nun Deutschkenntnisse und finanzielle Unabhängigkeit nachweisen, um sich bewerben zu können.
BAL-Analyse: Der Schritt soll mehr Fachkräfte anlocken und einer gut integrierten Bevölkerung mehr Vorteile bieten. Das Gesetz stellt eine längst überfällige Vereinfachung der Doppelstaatsbürgerschaft dar und soll es mehr Menschen ermöglichen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.
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