Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass sich der frühere Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn im Abgasskandal, der durch Volkswagens Umgang mit Dieselmotoren ausgelöst wurde, erneut vor Gericht verantworten muss.
Das Landgericht Braunschweig habe das Verfahren wegen des Verdachts der Marktmanipulation wieder aufgenommen, hieß es am Donnerstag.
Wann der Fall verhandelt wird, wurde jedoch nicht bekannt gegeben.
In einer im September 2019 von der Staatsanwaltschaft Braunschweig eingereichten Anklageschrift wurde dem Angeklagten vorgeworfen, den Einbau einer unzulässigen Störungseinrichtung an Dieselmotoren nicht rechtzeitig dem Kapitalmarkt mitgeteilt zu haben.
Das Verfahren gegen Winterkorn wurde Anfang Januar 2021 krankheitsbedingt vorläufig eingestellt und nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft wieder aufgenommen.
Der sogenannte „Dieselgate“-Skandal hat die Spitzen von Volkswagen und seinen Tochtergesellschaften erschüttert und enthüllt, dass der Autobauer die Abgaswerte mit einer speziellen Software manipuliert hat.
Sogenannte „Ausfallgeräte“: Autos halten die Stickoxid-Grenzwerte auf dem Prüfstand ein, nicht aber auf der Straße. Dadurch ersparten sich die Automobilhersteller den enormen Aufwand, die Abgasnachbehandlungssysteme ihrer Autos nachrüsten zu müssen.
Die Aufdeckung des Dieselgate-Skandals stürzte VW in die schwerste Krise seiner Geschichte. Die Kosten für „Folgen der Dieselthematik“ bezifferte der Autobauer auf rund 32 Milliarden Euro.
Winterkorn hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, er habe vor Bekanntwerden der Manipulationen im Jahr 2015 keine Kenntnis von illegalen Aktivitäten gehabt.
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