BERLIN – Diese Woche soll es endlich enden. Aber der deutsche Kanzler Olaf Scholz Gefeiert bei den Sommerfesten seiner ParteiDas deutsche Verfassungsgericht hat diese Woche entschieden, dass der Bundestag ein Gebäudeenergiegesetz nicht verabschieden kann, das seit Monaten einen heftigen Streit in der Koalition anheizt.
In einem Eilantrag an das Gericht argumentierte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, dass dem Parlament nicht genügend Zeit für die Debatte über das Heizgesetz eingeräumt worden sei. Das Gericht entschied am Mittwoch zu seinen Gunsten.
„Abgeordnete haben im Deutschen Bundestag nicht nur das Stimmrecht, sondern auch das Recht, mitzuentscheiden“, argumentierte das Gericht in seinem Bericht.
Das Gesetz, das eine Reform der Heizungsanlagen in deutschen Haushalten zum Ziel hat, hat innerhalb der Regierungskoalition zu heftigen Debatten geführt. Die Grünen wollten den Einbau von Gasheizungen bereits ab 2024 verbieten, die Liberalen kämpften für lockerere Regeln. Als die Regierung Mitte Juni nach monatelangen Debatten einen Kompromiss fand, plante sie, ihn so schnell wie möglich durch den parlamentarischen Prozess zu bringen – so schnell wie möglich, so das Verfassungsgericht.
Experten sagten, es sei eine historische Entscheidung. „Ich kann mich an keinen vergleichbaren Fall in seiner Geschichte erinnern, in dem das Bundesverfassungsgericht so stark in die Arbeit des Bundestages eingegriffen hätte“, sagte Christoph Diegenhardt, ehemaliger Richter am Sächsischen Verfassungsgerichtshof und Professor für Verfassungsrecht an der Universität Leipzig .
Um 21:40 Uhr endete die Party neben dem Kanzleramt für Scholes und seine Vertrauten, die in einem Zelt mit Blick auf die Feierlichkeiten ein unangenehmes Treffen begannen.
Nun wird das Wärmegesetz – einer der größten Koalitionskonflikte – nicht wie geplant vor den Sommerferien gelöst.
Auf einer Pressekonferenz am Donnerstagmorgen sagte Heilman, er habe der Regierung einen Gefallen getan, „indem er sie vor der Verabschiedung einer formellen Verfassung bewahrt habe“.
CDU-Abgeordneter Unter der CDU-geführten Regierung von Altkanzlerin Angela Merkel habe sich der Gesetzgeber jahrelang nicht ausreichend an Gesetzgebungsverfahren beteiligt, was dazu geführt habe, dass der Bundestag „unter Eile, Hetze und Trägheit gelitten“ habe.
Die verschiedenen Fraktionen im Bundestag sollten gemeinsam Mindestverfahren für die Verordnung erarbeiten, sagte Hellmann.
Die Vorsitzenden der parlamentarischen Ausschüsse der drei Regierungsparteien reagierten am Donnerstag gemeinsam auf die Entscheidung Bericht: „Wir respektieren die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.“ Sie forderten, dass das Gebäudeenergiegesetz auf die Tagesordnung des Bundestages zur Abstimmung in der nächsten ordentlichen Bundestagssitzung Anfang September gesetzt wird.
Vizekanzler Robert Habeck, der das Gebäudeenergiegesetz maßgeblich mitgestaltet hat, nannte es am Donnerstag einen „guten Schachzug“.
Diegenhart sagte, das Gericht werde bis Ende des Jahres eine Entscheidung treffen. „Diesen Anforderungen wird der Bundestag in Zukunft in der Praxis nachkommen müssen. Daher sollte der Gesetzgeber zunächst diese Entscheidung abwarten“, fügte er hinzu.
Da das Gesetz nun erst Anfang September in Kraft treten wird, könnten Oppositionsparteien es zu einem zentralen Thema im Wahlkampf für die Landtagswahlen in Bayern und Hessen Anfang Oktober machen.
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